Der Landeswohlfahrts­verband

Kurzinformation

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist ein Kommunalverband höherer Ordnung, Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Der LWV ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe in Hessen und damit vor allem für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Einrichtungen zuständig. Für das betreute Wohnen ist der LWV zuständig seit 2005. Außerdem ist der LWV zuständig für die Zahlung des Landesblindengeldes und für die Kriegsopferfürsorge. Er ist weiterhin Integrationsamt, das über die Verwendung der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber für nicht besetzte Pflichtplätze für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen zahlen müssen, entscheidet und behinderte Menschen in Arbeit bringt. Außerdem ist er Träger von Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler.

Die psychiatrischen Krankenhäuser, deren Träger der LWV traditionell war, wurden inzwischen in privatrechtliche gemeinnützige GmbHs umgewandelt, deren Eigentümer der LWV weiterhin ist. Zusammengefasst sind diese in der Vitos Holding GmbH, deren Aufsichtsrat zu einem Drittel von den ArbeitnehmerInnen und zu zwei Dritteln von LWV-VertreterInnen besetzt ist.

Geleitet wird der LWV vom Verwaltungsausschuss (VA), der wie ein Kreisausschuss oder ein Magistrat aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. An der Spitze steht der Landesdirektor (Uwe Brückmann, CDU), daneben gibt es einen ersten Beigeordneten (Dr. Andreas Jürgens, B90/Die Grünen). Gewählt wird der VA vom LWV-Parlament und der Verbandsversammlung (VV). Diese setzt sich zusammen aus 75 Abgeordneten, die von den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der Träger gewählt werden. Dazu sind die Kreise und kreisfreien Städte in fünf Wahlkreise zusammengefasst, in denen von Parteien, die in den Kommunalparlamenten vertreten sind, Listen aufgestellt werden können. Die Wahlperiode der XV. VV begann am 1. November 2011. Die VV tagt immer in Kassel.

Die VV tagt viermal im Jahr, daneben gibt es zahlreiche Fachausschüsse. In der neuen Wahlperiode ab 2011, hat eine schwarz-grüne Koalition die bisherige „Jamaika-Koalition“ abgelöst.
Der LWV hat ein jährliches Haushaltsvolumen von mehr als 1,6 Mrd. Euro. Da nur ein Drittel davon durch andere Einnahmen gedeckt ist, werden rund 1,1 Mrd. Euro über die Verbandsumlage von den kommunalen Trägern aufgebracht. Hintergrund ist die weiter steigende Zahl von behinderten Menschen, die Leistungen der überörtlichen Sozialhilfe (insbesondere Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) bezieht. Personalaufwendungen und andere Verwaltungskosten schlagen nur mit 3,1 % der Gesamtausgaben zu Buche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landeswohlfahrtverbandes unter:

Gesetzliche Grundlage

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landeswohlfahrtsverbandes sind im „Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband“  festgehalten. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Landeswohlfahrtverbandes unter:

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